Wichtige Links:

Das lms.lernen.hamburg (=Moodle) erreichen Sie hier: lms.lernen.hamburg

Die Nextcloud erreichen Sie hier: nextcloud.bs15-hh

Das ZFA-Ausbildungsportfolio erreichen Sie hier: Ausbildungsportfolio_ZFA

Das TFA-Ausbildungsportfolio erreichen Sie hier: Ausbildungsportfolio_TFA

Schultage:

(Schulferien: https://www.schulferien-online.de)

MFAs:

Im August 2023:

Montag und Mittwoch (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Dienstag und Donnerstag (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Mittwochnachmittag und Freitagvormittag (13:15 – 17:15 Uhr und 7:45 – 14:00 Uhr)

Freitagvormittag (Abiturienten und Auszubildende mit FHR) (7:45 Uhr – 15:00 Uhr)

Im Februar 2024:

Montag und Mittwoch (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Dienstag und Donnerstag (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Dienstagnachmittag und Freitagvormittag (13:15 – 17:15 Uhr und 7:45 – 14:00 Uhr)

ZFAs:

Im August 2023:

Montag und Mittwoch (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Dienstagvormittag und Mittwochnachmittag (7:45 – 14:00 und 13:15 – 17:15 Uhr)

Donnerstag und Freitag (je 7:45 – 13:05 Uhr)

Im Februar 2024:

Montag und Dienstag (je 07:45-13:05Uhr)

Donnerstag und Freitag (je 07:45-13:05Uhr)

TFAs:

T 23/1 Donnerstag und Freitag (beides vormittags 7:45 – 13:05 Uhr)

T23/2 Freitag (langer Schultag von 7:45 – 14:45 Uhr)

T23/3 Montag und Dienstag (beides vormittags 7:45 – 13:05 Uhr)

T22/1 Mittwoch und Donnerstag (beides vormittags 7:45 – 13:05 Uhr)

T22/2 Montag (langer Schultag von 7:45 – 14:45 Uhr)

T21/1 Dienstag und Mittwoch (beides vormittags 7:45 – 13:05 Uhr)

Allgemeine Informationen

  1. Stundenpläne können im Treppenhaus auf den Ebenen 0 und 2 eingesehen werden, aktuelle Stundenplanänderungen/ Vertretungen werden auf dem Pausenhallenmonitor und auf dem Monitor im Treppenhaus auf Ebene 1 angezeigt.
  2. Es gelten die Regelungen auf der Grundlage des Leitbildes.
  3. Regeln für das Schulleben an der BS15:
    1. Der Arbeitsplatz muss als solcher hergestellt sein. (Taschen, Jacken, Lebensmittel gehören hier nicht hin; Getränke in geschlossenen Behältern sind erlaubt.)
    2. Handys, Smartphones etc. dürfen das eigene Lernen und den Unterrichtsbetrieb nicht stören.
    3. Es herrscht ein respektvoller Umgang
  4. Rauchverbot besteht auf dem gesamten Schulgelände. PDF: Rauchen
  5. Das Fotografieren und Filmen mit Smartphones und Kameras während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrerinnen und Lehrer ist untersagt. Beim Fotografieren außerhalb des Unterrichts ist die Erlaubnis des Fotografierten einzuholen. PDF: Fotografieren
  6. Eine Kantine gibt es auf dem Schulcampus gegenüber der BS14.
  7. Fehlzeiten, z.B. durch Erkrankungen bzw. aus anderen Gründen müssen der/ dem Klassenlehrer*in umgehend mitgeteilt werden. Eine Krankmeldung im Schulbüro ist nicht erforderlich! Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  8. Urlaub soll in den Schulferien genommen werden. Es besteht Schulpflicht!
  9. Schülerausweise werden auf Anforderung vom Schulbüro ausgehändigt und erst dann bestätigt, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und mit einem Passbild versehen ist.
  10. Schulbescheinigungen gibt es für Auszubildende nicht. Kindergeld u. ä. wird mit dem Ausbildungsvertrag nachgewiesen.
  11. Anträge für den HVV werden nicht vom Schulbüro ausgehändigt. Berechtigungsnachweise müssen von den Ausbilder*innen und der jeweiligen Ärztekammer bestätigt werden.
  12. Zeugnisse werden erstmals am Ende des 1. Ausbildungsjahres erteilt und dann nach dem 2. Ausbildungsjahr. Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis.
  13.  Auskünfte an die Ausbilder*innen sind auch bei volljährigen Schüler*innen erlaubt, soweit es den Schulbereich, also z.B. Fehlzeiten oder Informationen zum schulischen Teil der Ausbildung betrifft.
  14. Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Namensänderungen, Adressänderungen, neue Telefonnummern oder E-Mail-Adressen) bitte umgehend dem Klassenlehrer, dem Schulbüro und der jeweiligen Ärztekammer mitteilen.
  15. Erreichen höherwertigerer Abschlüsse: Auszubildende ohne Schulabschluss erlangen mit dem erfolgreichen Anschluss der Ausbildung den ersten Bildungsabschluss. Für Auszubildende mit dem ersten Schulabschluss (ESA) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit dem Bestehen der Abschlussprüfung auch den mittleren Schulabschluss (MSA) zu erlangen. Für Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss – oder einem gleichwertigen Abschluss – besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
  16. Die Anzahl der Parkplätze für Schüler*innen ist begrenzt. Um eine Parkberechtigung zu bekommen müssen Sie einen formlosen Antrag im Schulbüro einreichen.
  17. Wer in unserem Selbstlernzentrum arbeiten möchte, befolgt bitte die nachfolgenden Regelungen. PDF Handreichung SLZ
  18. Bei der Arbeit im Labor, egal ob in der Schule oder in der Praxis, sind Kunstfingernägel grundsätzlich verboten. PDF: Kunstfingernägel im Labor
  19. Ersatz einer Bescheinigung / eines Zertifikates erfolt nur auf schriftlichen Antrag – mit Erklärung, weshalb die ursprünglich ausgehändigte Bescheinigung nicht mehr verfügbar ist. Für den Antrag gibt es keinen Formularvordruck; er ist persönlich selbstständig zu formulieren. Der Ersatz von Bescheinigungen kostet 7,- Euro. Der schriftliche Antrag geht an das Schulbüro. Es ist ein Bearbeitungszeitraum von bis zu zwei Wochen zu berücksichtigen.
  20. Eine verlorene Kurs-Bescheinigung kann nur von der Organisation ersetzt werden, die die Bescheinigungen ausgegeben hat (DRK, Johanniter, Labor, Röntgenkursveranstalter …); die Kosten für den Ersatz sind höher und bei der Organisation jeweils aktuell zu erfragen. Beim DRK z.B. muss man sich die Ersatzbescheinigung persönlich abholen – sie schicken diese nicht zu (DRK Wandsbek, Gustav-Adolf-Str. 88, Tel. 657 00 41, vorher anrufen!).

E-Learning

  • Herzlich Willkommen im digitalen Bereich der BS15!
    Jahr für Jahr wird die BS15 noch digitaler. Was bietet die BS15 schon bisher: * WLAN für alle * Zugriff auf Laptops bzw. Computer * einen Serverspeicherplatz von 5 GB * Lernmanagementsystem Moodle * und etliche Lern-Apps mehr.

Für alle Schüler:innen steht ein schulweites Schüler-WLAN zur Verfügung. Das WLAN soll für schulische Zwecke verwendet werden, damit für alle Schüler:innen das
Internet schnell genug ist. Das Passwort ist: BS15-2019

Für die Verwendung der Laptops wird ein Benutzername und ein Passwort benötigt. Es handelt sich dabei um dasselbe, wie für den Zugriff auf die Schulcloud. Beides geben die Klassenlehrer:innen heraus, es könnte z.B. so aussehen: dagobert.duck, PW: geldistnichtalles1!

Sie können unseren Server von unterwegs oder zuhause über die Schulcloud erreichen und so auf Ihre gespeicherten Dokumenten zugreifen. Geben Sie dazu im Browser https://nextcloud.bs15-hh.logoip.de und mit den Benutzerdaten aus dem Schulnetzwerke anmelden (siehe Benutzerkärtchen).

Sie erhalten zu Beginn Ihrer Schulzeit Zugriff auf einen Klassenkurs im lms.lernen.hamburg. Dies ist der zentrale Ort, wo sie alle wichtigen Termine, Tagespläne und aktuelle Informationen erhalten, alle Links zu Lernfeld- oder Fächerkursen sind und der Chat mit der Klasse stattfindet. Sie können sich dazu auch eine App auf Ihr Handy laden.

Neben den o.g. genannten Plattformen werden noch einige andere Apps verwendet, z.B.
learningapps.org, Quizlet, Padlet bzw. Taskcard, Kahoot, Flinga und viele mehr.

Fehlzeiten

Fehlzeiten, egal ob Verspätungen, vorzeitiges Verlassen des Unterrichts oder Fehltage, müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich entschuldigt werden. Hierzu nutzen Sie das Fehlzeitenformular. In besonderen Fällen kann das Klassenteam einfordern, dass Sie eine AU vorlegen z.B. bei versäumten Klassenarbeiten oder Sie bekommen eine Attestauflage. Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss von der Fehlzeit Kenntnis haben. Dieses wird über eine Unterschrift auf dem Fehlzeitenformular sichergestellt.

Entschuldigungsformular_BS15

Alle Versäumnisse in der Berufsschule (z. B. Verspätungen, Krankheit, Fortbildung, Arbeit in der Praxis, vorzeitiges Verlassen des Unterrichts) werden als Fehlstunden (entschuldigt / nicht entschuldigt) zusammengezählt. Diese Versäumnisse werden in den Jahreszeugnissen vermerkt. Im Abgangs-/Abschlusszeugnis werden alle unentschuldigten Fehlzeiten zusammengezählt. Bei hohen Fehlzeiten oder mehrmaligem Fehlen aus praxisinternen Gründen wird die Ärztekammer informiert.

Fehlzeiten, egal ob Verspätungen, vorzeitiges Verlassen des Unterrichts oder Fehltage, müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich entschuldigt werden. Hierzu nutzen Sie das Fehlzeitenformular. In besonderen Fällen kann das Klassenteam einfordern, dass Sie eine AU vorlegen z.B. bei versäumten Klassenarbeiten oder Sie bekommen eine Attestauflage. Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss von der Fehlzeit Kenntnis haben. Dieses wird über eine Unterschrift auf dem Fehlzeitenformular sichergestellt.

Unabhängig von der Unterschrift des Ausbilders entscheiden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, ob sie eine Fehlzeit entschuldigen. Wenn die Fehlzeit nicht entschuldigt wird bzw. innerhalb der 14 Tage kein korrekt ausgefülltes Fehlzeitenformular vorgelegt wird, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Später eingereichte Fehlzeitenformulare werden nicht berücksichtigt.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann Ihre Klassenlehrerin oder Ihr Klassenlehrer welche Maßnahmen bei unentschuldigten Fehlzeiten einleiten wird:

Tabelle Fehlzeiten

Schulzeiten und Anrechnung

Auf die Wochenarbeitszeit werden 2 Schultage à 12 Schulstunden mit 13 Zeitstunden Ausbildung in der Praxis angerechnet.

Anrechnung der Schulzeiten für Auszubildende

§ 15 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat folgenden Wortlaut:

  • „Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen,
    1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht
    2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
    3. … (betrifft Blockunterricht)
    4. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind
    5. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. (entfällt, wenn dies ein Sonntag ist)
  • Auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden werden angerechnet
    1. die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen nach Absatz (1) Nummer 1.
    2. Berufschultage nach Absatz (1) Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
    3. … (betrifft Blockunterricht)
    4. Die Freistellung nach Absatz (1) Nummer 4 mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen
    5. Die Freistellung nach Absatz (1) Nummer 5 mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit.
Auf die Wochenarbeitszeit werden die Schulstunden wie folgt angerechnet:

2 Schultage mit insges. 12 Unterrichtsstunden

= 13 Zeitstunden Ausbildung in der Praxis

 

Diese Regelung des BBiG gilt ab dem 01.01.2020 für alle Auszubildenden. (Volljährige und minderjährige Auszubildende werden nun von Gesetzes wegen im Hinblick auf die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung und die Anrechnung der Freistellung auf die betriebliche Ausbildungszeit gleichbehandelt.)

Anmerkung:

Bei einer etwaigen Kürzung des Berufsschulunterrichtes erhöht sich die Ausbildungszeit in der zahnärztlichen Praxis entsprechend.

Noten

Informationen zur Notengebung und zur Zeugniserstellung

1 .Jedes Lernfeld/Erweiterungs- bzw. Wahlpflichtfach1 wird benotet, für jedes Lernfeld/Fach müssen Leistungsnachweise erbracht werden. Diese bilden die Grundlage für die Zeugnisnote. Die Anzahl und Art der Leistungsnachweise ist je nach Lernfeld und Fach unterschiedlich. Wie sich die Noten im Einzelnen zusammensetzen, erfahren Sie zu Beginn eines Lernfeldes bzw. des Schulhalbjahres von Ihrer Lehrkraft.

2. Leistungsnachweise können sein …

A. Schriftliche und sonstige Leistungen (50-70% der Note)

  • Klausuren (mindestens 45 Minuten)
  • Rollenspiele
  • Gruppenarbeiten (Ausweisung eines individuellen Lernanteils ist möglich)
  • Flyer
  • Zentrale Aufgaben
  • Tests
  • Handlungsanweisungen
  • Präsentationen
  • Filme

B. Mitarbeit (30-50% der Note)

  • Effektive Nutzung der Unterrichts-/Lernzeit
  • (Eigen)Reflexionen zum Lernprozess
  • Erarbeitung der Unterrichtsinhalte
  • Lerntagebuch (SLZ, Bausteine)
  • Tagesangebote
  • Kriterien des Kompetenzrasters zur Mitarbeit im Unterricht

Die prozentuale Verteilung kann in einzelnen Fächern, z. B. Fachenglisch, abweichen.

3. Fehlen Sie aus einem wichtigen Grund z. B. bei einer Klassenarbeit, dann ist der Grund unverzüglich nachzuweisen, d. h. Sie müssen eine Entschuldigung und ggf. eine AU für Ihr Fehlen vorlegen. Sie können nachträglich eine Leistung erbringen, wenn dies wichtig für die Erteilung einer (Zeugnis-)Note ist. Dazu muss jedoch eine Entschuldigung mit der Unterschrift Ihres Ausbilders/Ihrer Ausbilderin und ggf. auch eine AU vorliegen.

4. Versäumen Sie ohne wichtigen Grund und/oder ohne Entschuldigung und/oder ohne AU einen Leistungsnachweis, gilt dies als nicht erbrachte Leistung und wird mit ungenügend (6) bewertet. Dies kann auch zu der Note 6 im Zeugnis führen.

  1. Im Zeugnis können Bemerkungen zu Ihren Leistungen, Ihren Versäumnissen oder auch Ihrem Sozialverhalten stehen. Beispiele: o NN hat sich im letzten Ausbildungsjahr 15-mal verspätet. o NN hat sich als Klassensprecherin besonders für die Belange der Klasse eingesetzt.
  2. Bei der Zeugnisausgabe erhalten Sie ein Original, das von Ihnen bzw. Ihrer/m Erziehungsberechtigten und Ihrem Ausbilder/Ihrer Ausbilderin unterschrieben werden muss. Dieses geben Sie wieder in der Schule ab und erhalten dafür ein weiteres Original für Ihre Unterlagen.
  3. Das Zeugnis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres enthält die Noten der Lernfelder 1 bis 4 und die Noten der Fächer Wirtschaft und Gesellschaft, Sprache und Kommunikation, Gesundheit und Bewegung und Fachenglisch, sofern sie im Ausbildungsjahr erteilt wurden.
  4. Das Zeugnis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres enthält die Noten der Lernfelder 5 bis 8 und die Noten der o. g. Fächer, sofern sie im Ausbildungsjahr erteilt wurden.
  5. Ein Abgangszeugnis wird ausgestellt, wenn das Ziel der Berufsschule nicht erreicht wurde, z. B. die Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde.
  6. Ein Abschlusszeugnis wird ausgestellt, wenn das Ziel der Berufsschule erreicht und die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden wurde. Haben die Noten im Abschlusszeugnis einen Durchschnitt von 3,0 oder besser, so wird mit diesem Berufsschulzeugnis der Mittleren Bildungsabschluss (MSA) erteilt, sofern dieser noch nicht vorher erworben wurde.
  7. Im Abgangs-/Abschlusszeugnis werden alle Zeugnisnoten berücksichtigt, die Sie während Ihrer Ausbildungszeit erhalten haben. Wurde das Fach in mehr als einem Ausbildungsjahr unterrichtet, wird eine Durchschnittsnote errechnet. Diese kann aus pädagogischen oder anderen Gründen vom rechnerischen Durchschnitt abweichen. Beispiel für eine Durchschnittsnote:
    Unterrichtsfach Note 1. Jahr Note 2. Jahr Note 3. Jahr Abschlusszeugnis
    Sprache + Kommunikation 4 3 2 3

     

Erwerb der Fachhochschulreife

Information Dual plus

Verkürzen der Ausbildung um 1 Jahr (§7 (1) BBIG)

Voraussetzungen

(Fach-) Abitur, gleichwertiger Abschluss oder abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf

Antragstellung

Sie stellen gemeinsam mit Ihrer Ausbilderin/ Ihrem Ausbilder einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Kammer.

Den Antrag sollten Sie schon zu Beginn der Ausbildung stellen:

  • spätestens am Ende des 1. Ausbildungsjahr, wenn Sie um 1 Jahr verkürzen wollen,
  • spätestens am Ende des 2. Ausbildungsjahr, wenn Sie um ½ Jahr verkürzen wollen,

Eine beglaubigte Kopie des (Fach-)Abiturzeugnisses bzw. des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung muss dem Antrag beigefügt werden. Informationen zur Abschlussprüfung erhalten Sie von Ihrer/m Klassenlehrer/in.

Schulorganisation – nach der Genehmigung durch die Ärztekammer

Sobald Sie die Genehmigung der Ärztekammer Hamburg erhalten haben, melden Sie sich bei Frau Kepura und bringen eine Kopie dieser Genehmigung mit. Sie bekommen ca. ein Jahr vor der geplanten Abschlussprüfung die Lernfeldunterlagen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Sie haben auch die Möglichkeit, an einem Kolloquium teilzunehmen. Dieses findet

  • im Prüfungshalbjahr
  • mittwochs von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr in der BS15 statt.

Das Kolloquium kann den Unterricht nicht ersetzen. Sie erhalten dort Arbeitsmaterialien und Literaturhinweise zur Erarbeitung des Prüfungsstoffes. Die Inhalte müssen Sie sich selber erarbeiten.

Bitte bedenken Sie: Der „Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung zur/zum MFA in der Arztpraxis“ muss auch bei Verkürzung der Ausbildung vollständig geführt sein.

Empfehlung: Sie sollten keine erheblichen Fehlzeiten und mindestens befriedigende Leistungen in der Berufsschule haben, wenn Sie die Ausbildung verkürzen wollen.

Auszubildende mit Abitur oder einer abgeschlossenen Ausbildung können die Ausbildung um ein Jahr verkürzen.

AbiturientInnen in der regulären Klasse (12 Unterrichtsstunden pro Woche in 3 Jahren) stellen den Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung spätestens nach 1,5 Jahren Ausbildung bei der Tierärztekammer Hamburg.

AbiturientInnen mit einem 2-Jahres-Ausbildungsvertrag brauchen nicht zusätzlich einen Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung zu stellen.

Die Ausbildungspraxis und die Schule müssen den Auszubildenden bescheinigen, dass sie bereits nach 2 Ausbildungsjahren über eine gute Kompetenz als TFA verfügen.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 (1) BBIG)

Voraussetzung

Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Bereichen.

Antragstellung

Sie melden sich am Ende des 2. Ausbildungsjahres mit dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung an und beantragen damit gleichzeitig Ihre vorzeitige Zulassung.

Anmeldeformulare und Informationen zur Abschlussprüfung erhalten Sie hier von der Ärztekammer Hamburg. Dem Antrag sind beizulegen:

  • Kopien beider Berufsschulzeugnisse (Zeugnisse nach dem 1. und dem 2. Ausbildungsjahr)
  • Abschlussbeurteilung der Ausbilderin/des Ausbilders
  • Ausbildungsnachweis
  • Kopie des Nachweises über die Erste Hilfe-Ausbildung
  • Kopie des Nachweises über die Ausbildung in Laborkunde

Schulorganisation – nach der Genehmigung durch die Ärztekammer

Sie haben die Möglichkeit, an einem Kolloquium teilzunehmen. Es findet

  • im Prüfungshalbjahr
  • Mittwochs von 13.15 bis 14.45 Uhr in der BS15 statt.

Die Grundlage bildet der Rahmenlehrplan MFA. Das Kolloquium kann den Unterricht nicht ersetzen. Sie erhalten dort aber Arbeitsmaterialien und Literaturhinweise zur Erarbeitung des Prüfungsstoffes. Die Inhalte müssen Sie sich selber erarbeiten.

Bitte bedenken Sie: Der „Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung zur/zum MFA in der Arztpraxis“ muss auch bei vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung vollständig geführt sein.

Empfehlung: Sie sollten keine erheblichen Fehlzeiten in der Berufsschule haben, wenn Sie die Ausbildung vorzeitig beenden wollen.

Auszubildende mit guten Leistungen in der Praxis und der Berufsschule (Notendurchschnitt mindestens 2,4) können die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen.

Sie stellen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres einen Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung bei der Zahnärztekammer Hamburg.

Die Ausbildungspraxis und die Schule müssen den Auszubildenden bescheinigen, dass sie bereits nach 2,5 Ausbildungsjahren über eine gute Kompetenz als ZFA verfügen.

Auszubildende mit guten Leistungen in der Praxis und der Berufsschule (Notendurchschnitt mindestens 2,4) können die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen.

Sie stellen am Ende des zweiten Ausbildungsjahres einen Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung bei der Tierärztekammer Hamburg.

Die Ausbildungspraxis und die Schule müssen den Auszubildenden bescheinigen, dass sie bereits nach 2,5 Ausbildungsjahren über eine gute Kompetenz als TFA verfügen.

Buchempfehlungen

Nachfolgend finden Sie eine Empfehlungsliste für jeden Ausbildungsberuf mit Buchempfehlungen für Ihre Ausbildung. In Hamburg herrscht Lehrmittelfreiheit, d.h. Sie müssen sich keine Bücher anschaffen.

Wir empfehlen die Anschaffung der Bücher, die in der Liste fett-/kursiv gedruckt sind!

Schulbücher

1. Medizinische Fachangestellte Jahrgangsbände 1, 2, 3 Cornelsen Verlag oder:

2. Die Medizinische Fachangestellte, Fachwissen, Dr. Stollmaier u.a., Handwerk + Technik

3. Puls 64: Wirtschaftslehre für Medizinische Fachangestellte, Schneider u. a., Westermann Verlag

4. Medizinische Fachangestellte, Hrsg.: Grass u. a., Lernfelder 1 – 4, 5 – 8, 9 – 12, Bildungsverlag Eins

5. Medizinische Fachangestellte Behandlungsassistenz, Europaverlag

6. Mensch, Körper, Krankheit, A. Schäffler u. a., Urban und Fischer Verlag

7. Organisation + Verwaltung in der Arztpraxis, Rose u. a., Cornelsen Verlag

8. … in der Arztpraxis – Leistungs-berechnung, Fox u. a., Cornelsen Verlag

9. Praxisorganisation, Praxisverwaltung und Wirtschaftskunde für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Nuding u. a., Handwerk – Technik

10. Lernsituationen für MFA Lernfelder 1 – 4, 5 – 8, 9 – 12, Holland + Josenhans

Arbeitsbücher

1. English for Medical Assistants Gerdes, Handwerk und Technik

2. Laborkunde für MFA, Hinsch, Krobath, Loeding, Handwerk und Technik

3. Arbeitsbuch mit Lernsituationen 1., 2., 3. Ausbildungsjahr, Cornelsen Verlag

4. Arbeitsbuch Medizinische Fachangestellte, Behandlungs-assistenz, Europaverlag

5. … in der Arztpraxis –Leistungsberechnung, Arbeitsbuch, Haselbach, Cornelsen Verlag

Wörterbücher

1. Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, Dudenverlag

2. Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch, Walter de Gruyter Verlag

In der Abteilung der Zahnmedizinischen Fachangestellten wird vorranging mit den aufgelisteten Büchern gearbeitet. Die Bücher stehen jederzeit zum Arbeiten im Selbstlernzentrum zur Verfügung und müssen nicht zwingend gekauft werden.

Zahnmedizinische Fachangestellte, Behandlungsassistenz und Patientenbetreuung in Lernfeldern; Handwerk + Technik Verlag

Check 32: Wirtschaftslehre für Zahnmedizinische Fachangestellte

Bücher für auszubildende TFA – eine Auswahl

Wir empfehlen die Anschaffung der Bücher, die in der Liste fettgedruckt sind! (Niemand muss sich Bücher anschaffen – wir stellen diese auch in der Schule zur Verfügung.)

Schulbücher

1. Tiermedizinische Fachangestellte in Schule und Beruf Schlütersche Verlag

2. Tiermedizinische Fachangestellte: Ausbildung, Theorie, Praxis Verlag Eugen Ulmer

3. Tiermedizinische Fachangestellte in der Prüfung Schlütersche Verlag

4. Praxisleitfaden Kleintierassistenz Band 1: Praxisassistenz Band 2: Operationsassistenz Schlütersche Verlag

5. MemoVet Praxis-Leitfaden Tiermedizin Schattauer Verlag

6. Praxisleitfaden Hund und Katze Schlütersche Verlag

7. Puls 64: Wirtschaftslehre für Medizinische Fachangestellte, Schneider u. a., Westermann Verlag

8. Labordiagnostik in der Tierarztpraxis: Ein Handbuch für Tiermedizinische Fachangestellte Lehmanns Verlag

Arbeitsbücher

1. Arbeitsbuch für die Tiermedizinische Fachangestellte Band 1: Lernfeld 1-4, Band 2: Lernfeld 5-8, Band 3: Lernfeld 9-12, Schlütersche Verlag

Wörterbücher

1. Medizinische Fachangestellte…in der Arztpraxis – Fachwörter, Cornelsen Verlag

2. Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, Dudenverlag

3. Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch Walter de Gruyter Verlag

Beschwerdemanagement

Wenn Sie eine Beschwerde haben, klicken Sie bitte hier. Sie werden zu unserer Beschwerdemanagement-Seite weitergeleitet.

Ausbildungsordnung

Unter der Federführung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) wurde mit den Sachverständigen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite die Ausbildungsordnung erarbeitet, die bundesweit gilt. Der Rahmenlehrplan für die Berufsschulen wurde auf der Grundlage der Ausbildungsordnung ebenfalls auf Bundesebene erarbeitet und durch die Kultusministerkonferenz beschlossen.

Um hier immer aktuelle Informationen zu bieten führen die nachfolgenden Links auf die jeweilige Seite des VMF (Verband medizinischer Fachberufe):

MFA: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung

ZFA: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung

TFA: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung 

Tarife

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. handelt für Tiermedizinische Fachangestellte mit dem bpt (Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.) bundesweit Tarifverträge aus.

Die entsprechenden Manteltarifverträge und Gehaltstariferträge finden Sie hier. Um immer aktuelle Informationen bereitzustellen, leiten wir auch hier auf die Seiten des VMF weiter:

MFA-Tarife

ZFA-Tarife

TFA-Tarife

Kontakt zu den Kammern und zur Kassenärztlichen Vereinigung

Ärztekammer Hamburg: Startseite und Seite für die MFAs

Zahnärztkammer Hamburg: Startseite und Seite für die ZFAs

Tierärztekammer Hamburg: Startseite und Seite für die TFAs

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: http://www.kvhh.net/kvhh